Erhöhen Sie den Mindestlohn und das unpfändbare Gehalt

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Wenn das Finanzamt eine Lohnpfändung ankündigt...

Erhöhen Sie den Mindestlohn und das unpfändbare Gehalt

Wenn Ihr Unternehmen eine Pfändungsverfügung (vom Finanzamt, Gericht oder einer anderen öffentlichen Verwaltung) über die Bezüge eines Ihrer Mitarbeiter erhält, sollten Sie ihm nicht den gesamten Lohn einbehalten, da ein Teil unpfändbar ist.

Der unpfändbare Teil wird entsprechend dem Verhältnis zwischen dem Mindestlohn (SMI) und dem Nettogehalt berechnet (nach Abzug der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge).

Es sei darauf hingewiesen, dass der Mindestlohn für das Jahr 2026 auf 1. 221 Euro festgelegt wurde (anstatt der für 2025 geltenden 1. 184 Euro). Berücksichtigen Sie diesen neuen Betrag in Bezug auf neue Pfändungsverfügungen, die Sie erhalten.

Wenn Sie eine Lohnpfändungsverfügung erhalten, kontaktieren Sie uns. Wir werden Sie über den Betrag beraten, der dem Arbeitnehmer gepfändet werden kann.