Immobilienkomplexe
Eintragung der Erklärung über ein neues Bauwerk in einem seiner Gebäude
Die Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentlichen Glauben (DGSJFP) hat sich zu einem kuriosen Fall geäußert. Ein neues Gebäude, das nach dem Abriss eines alten Gebäudes errichtet wurde, konnte nicht registriert werden, da sich die Nachbarschaft dagegen aussprach. Die Registerführer sagten, dass dieses Grundstück allen gehörte, da es seit 1976 eine horizontale Eigentumsform gab, eine Art "interne Regelung", in der entschieden wurde, was wem gehört und was gemeinsam ist. Der Notar, der den Fall bearbeitete, vertrat das Gegenteil, da er der Meinung war, dass diese Regeln nicht mehr zur aktuellen Realität passten, da die Gebäude seit vielen Jahren viel unabhängiger funktionierten als in den alten Statuten angegeben. Tatsächlich hatte das Gebäude seine eigene Kosten- und Beteiligungsverteilung, und das abgerissene Gebäude war physisch und rechtlich von den anderen getrennt, hatte nie an der Gemeinschaft teilgenommen oder wirtschaftliche oder administrative Entscheidungen getroffen. Die DGSJFP bewertet all dies und erkennt an, dass, obwohl es 1976 keine so detaillierten rechtlichen Figuren für diese "Immobilienkomplexe" gab, Praxis und Regeln sich weiterentwickelt haben. Daher hält sie es in diesem Fall für logisch und gerecht, es als privaten Immobilienkomplex zu behandeln; folglich wären das Grundstück und der Überbau des neuen Gebäudes privat, nicht gemeinschaftlich, und es wäre nicht erforderlich, die Genehmigung der Gemeinschaft einzuholen, um das Bauwerk zu registrieren. Es ist eine Entscheidung, die die Papiere an die Realität anpasst und das Leben der Eigentümer erleichtert, die sich unabhängig organisieren. In Situationen dieser Art werden unsere Fachleute die Umstände analysieren, um die geeignetsten Maßnahmen zur Verteidigung Ihrer Rechte zu ergreifen. weil die Nachbarschaft dagegen war. Die Registratoren sagten, dass dieses Land allen gehörte, da es seit 1976 ein horizontales Eigentum gab, das heißt, eine Art " interne Regelung ", wo entschieden wird, was jedem gehört und was gemeinsam ist.
Der Notar, der den Fall bearbeitete, vertrat das Gegenteil, weil er glaubte, dass jene Regeln nicht mehr passten Mit der aktuellen Realität, da sie seit vielen Jahren als eine Gruppe von Gebäuden funktionierten, die viel unabhängiger waren als es die alten Satzungen besagen. Tatsächlich hatte das Gebäude seine eigene Kosten- und Beteiligungsverteilung, und das Schiff (das abgerissen wurde) war physisch und rechtlich getrennt von der Rest, hatte nie in die Gemeinschaft eingegriffen oder wirtschaftliche oder administrative Entscheidungen getroffen.
Die DGSJFP bewertet all dies und erkennt an, dass, obwohl 1976 es keine rechtlichen Figuren gab so detailliert wie jetzt für diese "Immobilienkomplexe", haben sich die Praxis und die Regeln weiterentwickelt. Daher ist es in diesem Fall logisch und gerecht, ihn als privates Immobilienkomplex; folglich wären das Land und die Überdachung des neuen Gebäudes privat, nicht gemeinschaftlich, und die Genehmigung der Gemeinschaft wäre nicht erforderlich, um das Werk zu registrieren. Es ist eine Entscheidung, die die Papiere an die Realität anpasst und das Leben der Eigentümer erleichtert, die sich unabhängig organisieren.
In Situationen dieser Art werden unsere Fachleute die Umstände analysieren, um die angemessensten Maßnahmen zur Verteidigung Ihrer Rechte zu ergreifen
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