Vor der Stornierung der Hypothek...
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Wenn Sie immer noch den Wohnungsabzug in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können, möchten Sie möglicherweise die Hypothek nicht vorzeitig stornieren.
Steuerzahler, die vor 2013 ihren Hauptwohnsitz erworben haben und immer noch das Darlehen zurückzahlen, das sie für den Erwerb aufgenommen haben, können in ihrer Einkommensteuererklärung den Abzug für den Erwerb des Hauptwohnsitzes geltend machen. Es kann vorkommen, dass sie aufgrund des Verkaufs eines Vermögenswerts oder der Bildung von Ersparnissen erwägen, dieses Darlehen ganz oder teilweise zu tilgen.
Bevor Sie diese Entscheidung treffen, ist es ratsam, Berechnungen anzustellen: Obwohl Sie durch die vorzeitige Stornierung die für das Darlehen fälligen Zinsen sparen werden, werden Sie auch den genannten Abzug nicht mehr in Anspruch nehmen können. Und in vielen Fällen - insbesondere wenn das Darlehen bereits weit fortgeschritten ist und nur noch wenige Jahre bis zur Tilgung verbleiben -, wird der Verlust durch die Nichtanwendung des Abzugs höher sein als die Ersparnis durch die nicht gezahlten Zinsen (ohne Berücksichtigung möglicher Gebühren, die die Bank für diese vorzeitige Stornierung erheben könnte).
Vergleichen Sie vorzeitig die Stornierung Ihrer Hypothek mit den endgültigen Kosten des Zinsersparnisses. Unsere Fachleute werden Ihnen mitteilen, ob sich in Ihrem speziellen Fall eine solche Stornierung lohnt oder nicht.
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