Touristische Mietverträge

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Einstellung des Betriebs bestimmter touristischer Apartments mit Lizenz

Touristische Mietverträge

Das Oberste Gericht (TSJ) von Granada hat einem Unternehmen Recht gegeben, das 29 touristische Apartments betriebund gegen die Anordnung der Gemeindevorging, die es zwang, diese Wohnungen nicht mehr als Ferienunterkünfte zu vermieten. Die Gemeinde rechtfertigte diese vorläufige Maßnahmemit der Begründung, dass das Unternehmen nicht über die erforderliche städtische Lizenzfür diese Tätigkeit verfügte. Das Unternehmen argumentierte jedoch, dass sowohl die Existenz als auch der Inhalt dieser Lizenz unklar waren und außerdem die Verwaltung eine Zeit lang die Nutzung dieser Apartments als touristisch geduldet hatte, weshalb es die Maßnahme für ungerechtfertigt hielt.Bei der Prüfung des Falles stellt das TSJ fest, dass das vom Rathaus vorgelegte Dokument nicht genau angab, welche Apartments angeblich genehmigt waren,

was es schwierig machte zu überprüfen,ob tatsächlich eine Lizenz fehlte. Darüber hinaus hebt das TSJ hervor, dass die Verwaltung keine angemessene Bewertungder betroffenen Interessen vornahm und nicht rechtfertigte, warum es erforderlich war, die Maßnahme zu ergreifen. ob tatsächlich diese Lizenz fehlte. Darüber hinaus betont der TSJ, dass die Verwaltung keineangemessene Bewertung der betroffenen Interessen noch rechtfertigte, warum es angemessen wardringend und notwendig eine so restriktive Maßnahme vorsorglich zu ergreifen, was einenwichtigen Mangel darstellt, da das Prinzip der Verhältnismäßigkeit nicht eingehalten wurde.

Ein weiterer Schlüsselaspekt, den der TSJ hervorhebt, ist, dasses an der Verwaltung liegt, nachzuweisen, mit klaren Beweisen, dass das Unternehmen nicht über die erforderliche Lizenz verfügte, was in diesem Fall nicht ordnungsgemäß erfolgte. Als Folge dessen hebt der TSJ die vorsorgliche Maßnahme zur Einstellung des touristischen Betriebs auf, sodass das Unternehmendie Nutzung der Apartments fortsetzen kann, während die Hauptsache geklärt wird.

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