Verpflichtendes Schulungsprogramm
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Wenn der Kurs aus betrieblicher Notwendigkeit oder Bequemlichkeit durchgeführt wird, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Teilnahme verpflichten.
Wenn ein Unternehmen einen Kurs organisiert, der mit den Aufgaben der Stelle zusammenhängt und dessen Inhalt Teil der Aufgaben und der beruflichen Klassifizierung der Mitarbeiter ist, kann es verlangen, dass sie teilnehmen. Zu diesem Zweck:
- Das Unternehmen kann diese Verpflichtung auf der Grundlage seiner Leitungs- und Organisationsgewalt auferlegen.
- Wenn ein Arbeitnehmer sich weigert, teilzunehmen, kann das Unternehmen ihn wegen Ungehorsams bestrafen. Dazu muss es überprüfen, welche Art von Strafe in diesen Fällen im anwendbaren Tarifvertrag vorgesehen ist.
Gleiches gilt für die Schulung in Arbeitssicherheit, die Unternehmen ihren Mitarbeitern verpflichtend anbieten müssen. Da es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung handelt, können sich die Mitarbeiter ebenfalls nicht weigern.
Dennoch, bevor der Arbeitnehmer bestraft wird:
- Es ist ratsam, dem Arbeitnehmer schriftlich mitzuteilen, dass er verpflichtet ist, am Kurs teilzunehmen, und darauf hinzuweisen, dass die Verweigerung eine Disziplinarmaßnahme darstellt.
- Daher, wenn der Arbeitnehmer den Anweisungen nicht folgt und am festgelegten Tag nicht erscheint, kann das Unternehmen nachweisen, dass es ihn vorgeladen hat und dass es jederzeit in gutem Glauben gehandelt hat.
Wenn es sich um eine Schulungsmaßnahme handelt, die der Arbeitnehmer aus eigenem Interesse durchführen möchte - ohne dass sein Unternehmen ihn dazu verpflichtet hat -, wird die für diese Schulung aufgewendete Zeit nicht als Arbeitszeit angesehen, auch wenn der Kurs mit der im Unternehmen ausgeübten Tätigkeit zusammenhängt.
Unsere Fachleute werden Sie über alle Fragen zur Schulung der Belegschaft informieren.
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