Rücktrittsrecht des Mieters
KI-generierte Übersetzung. Zugriff auf die Originalversion
Ausübung nach dem Verkauf einer vermieteten Wohnung und Garage ohne Benachrichtigung
Der Oberste Gerichtshof (TS) hat das Recht einer Mieterin bestätigt, das sogenannte "Rücktrittsrecht des Mieters" auszuüben, nachdem die vermietete Wohnung und Garage verkauft wurden, ohne dass sie ordnungsgemäß über diesen Verkauf informiert wurde. In diesem Fall wurde die Mieterin
nicht übertragen über die Übertragung der Immobilien informiert, sodass sie, als sie davon erfuhr, beschloss, ihr Recht auszuüben, dieselben Güter zu kaufen , wie es das Gesetz über städtische Mietverhältnisse (LAU) erlaubt. Sowohl das Gericht als auch das Provinzgericht gaben ihr Recht und diese gleichen Güter, wie es das Gesetz über städtische Mietverhältnisse (LAU) erlaubt. Sowohl das Gericht als auch das Provinzgericht gaben ihm Recht und ihm erlaubten ihr zu bleiben mit der Wohnung und der Garage, indem sie den gleichen Preis zahlte , den die kaufende Firma zahlte.
Die kaufende Firma legte Berufung ein und argumentierte hauptsächlich drei Dinge: dass die Mieterin das Geld bereitstellen musste (" den Preis hinterlegen ») noch vor Einreichung der Klage darauf hingewiesen, dass sie aufgrund des gleichzeitigen Verkaufs mehrerer Grundstücke kein Rückkaufsrecht ausüben konnte und zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits keine Mieterin mehr war. Der TS hat jedoch keines dieser Argumente berücksichtigt. Der TS stellte zunächst fest, dass es nicht erforderlich ist, den Preis vor der Geltendmachung des Rückkaufsrechts zu hinterlegen. Dies kann nach dem Urteil geschehen, das es anerkennt. Zweitens würde der Mieter sein Recht nur verlieren, wenn das gesamte Gebäude auf einmal verkauft würde, was in diesem Fall nicht der Fall war. Und drittens wurde festgestellt, dass die Klägerin zum Zeitpunkt des Verkaufs tatsächlich Mieterin war. Letztendlich schützt der TS das Recht des Mieters, das Rückkaufsrecht in ähnlichen Situationen auszuüben, vorausgesetzt, es ist klar, dass zum Zeitpunkt des Verkaufs die Miete bestand und keine gesetzlichen Ausnahmen vorliegen.
Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden oder eine Kontroverse im Zusammenhang mit einer Wohnraummiete haben, können unsere Fachleute Ihren Fall analysieren und die geeigneten Maßnahmen zur Verteidigung Ihrer Interessen ergreifen. bevor Sie reklamieren das Rücktrittsrecht; es kann nach dem Urteil, das es anerkennt, ausgeübt werden. Zweitens nur, wenn das gesamte Gebäude verkauft wird der Mieter sein Recht verlieren würde, was in diesem Fall nicht zutraf. Und drittens wurde festgestellt, dass die Klägerin zum Zeitpunkt des Verkaufs tatsächlich Mieterin war.
Letztendlich schützt der TS Mieterrechte das Rücktrittsrecht in ähnlichen Situationen auszuüben, vorausgesetzt, dass klar ist, dass zum Zeitpunkt des Verkaufs die Vermietung bestand und keine gesetzlichen Ausnahmen vorliegen.
Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden oder eine Kontroverse im Zusammenhang mit einer Wohnungsvermietung haben, können unsere Fachleute Ihren Fall analysieren und die geeigneten Maßnahmen ergreifen, um Ihre Interessen zu verteidigen
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