Arbeitskalender
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Unternehmen müssen den Arbeitskalender an einem sichtbaren Ort im Arbeitszentrum aushängen oder in das Intranet des Unternehmens stellen.
Unternehmen müssen jedes Jahr den Arbeitskalender erstellen. Es wird empfohlen, ihn bereits im Januar vorbereitet zu haben, damit die Arbeitnehmer ihn einsehen können. In diesem Sinne:
- Sie müssen ihn an einem sichtbaren Ort im Arbeitszentrum aushängen (zum Beispiel an der Anschlagtafel) oder den Mitarbeitern über elektronische Medien wie das Intranet zur Verfügung stellen. Wenn ein Unternehmen dieser Verpflichtung nicht nachkommt, begeht es eine leichte Verfehlung, die mit Geldstrafen zwischen 70 und 750 Euro geahndet werden kann.
- Wenn das Unternehmen Arbeitnehmervertreter hat, haben diese das Recht, konsultiert zu werden und vor der endgültigen Erstellung des Kalenders eine Stellungnahme abzugeben. In diesem Sinne kann das Unternehmen den Kalender einseitig erstellen, auch wenn die Vertreter damit nicht einverstanden sind (das Gesetz verlangt keine Einigung, sondern nur eine Konsultation). Daher ist es ratsam, Protokoll über die Sitzungen zu führen, um nachweisen zu können, dass der Inhalt des Kalenders mit ihnen besprochen wurde.
- Das Gesetz legt nicht fest, welche Inhalte der Kalender enthalten muss. Wenn die anwendbare Vereinbarung dieses Thema nicht regelt (manche legen fest, wie er erstellt werden soll oder sogar welche Tage nicht gearbeitet wird), genügt es, die Arbeitstage und Feiertage im Unternehmen aufzuführen. Es ist nicht erforderlich, die Arbeitszeiten oder konkreten Schichten jedes Mitarbeiters anzugeben.
Unsere Fachleute informieren Sie gerne über alle Fragen zur Erstellung des Arbeitskalenders.
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