Inspektion aufgeschoben

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Das Inspektionsverfahren kann für 60 Tage aufgeschoben werden.

Inspektion aufgeschoben

Wenn Sie einer Inspektion unterzogen werden, können Sie einen oder mehrere Zeiträume beantragen, in denen die Inspektion keine Maßnahmen ergreifen kann und in denen die Frist zur Erfüllung von Anforderungen ausgesetzt wird:

  • Insgesamt dürfen diese Zeiträume 60 Kalendertage nicht überschreiten, die nicht aufeinanderfolgen müssen (es handelt sich um 60 Tage freie Verfügung im gesamten Inspektionsverfahren).
  • Allerdings: Die Gewährung dieser Gnadenfrist verlängert die maximale Dauer der Inspektion. Wenn die 60 Tage verbraucht sind, hat das Finanzamt 20 Monate Zeit, um die Inspektion abzuschließen, anstatt der üblichen 18 Monate.

Der Antrag muss mindestens sieben Kalendertage vor dem Beginn des beantragten Zeitraums beim Inspektionsorgan eingereicht werden. Der beantragte Gnadenzeitraum muss ebenfalls mindestens sieben Kalendertage betragen (es können also bis zu acht Gnadenzeiträume beantragt werden).

 

Wenn Sie oder Ihr Unternehmen einer Inspektion unterzogen werden, können unsere Fachleute Sie vertreten und Ihre Interessen verteidigen.