Wohnungseigentum

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Rechte und Pflichten der Eigentümer von Abstellräumen und Parkplätzen bei der Instandhaltung gemeinsamer Elemente

Wohnungseigentum

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat einen Streit zwischen Garagen- und Abstellraumeigentümern darüber gelöst, wer verschiedene gemeinsame Kosten tragen sollte , insbesondere die, die sich aus der Nutzung des Durchfahrtsrechts ergeben (zum Beispiel die Wartung des Einfahrtstores oder die Reinigung).

Die Frage entstand, als sich mehrere Eigentümer von Parkplätzen und andere nur mit Abstellräumen nicht einig waren darüber, wie diese Kosten aufgeteilt wurden . Einige glaubten, dass alle —einschließlich derjenigen mit Abstellräumen— diese Beträge zahlen sollten, während andere der Meinung waren, dass nur diejenigen verpflichtet sind, die die Garage tatsächlich nutzen mit ihren Autos. mit ihren Autos.

Der TS bestätigt die Entscheidung des Provinzgerichts, dass nicht alle gleichermaßen zahlen müssen und der Schlüssel liegt in der internen Regelung der Gemeinschaft. Auch wenn die Dienstbarkeitsurkunde den Besitzern von Parkplätzen und Abstellräumen den Zugang zur Garage ermöglicht , haben die Abstellräume ihren eigenen unabhängigen Zugang (über Treppen oder Aufzug) und nutzen die Rampe nicht oder die Durchfahrtsbereiche, in denen die Autos fahren. Nur die Besitzer von Parkplätzen

können diese Bereiche nutzen und müssen daher nur sie diese spezifischen Kosten für Wartung, Reinigung oder Beleuchtung tragen, die mit der Durchfahrtsdienstbarkeit und der Nutzung der Garage verbunden sind. Der TS stellt fest, dass es ungerecht wäre, wenn ein Eigentümer eines Abstellraums —der weder mit dem Auto hineinfahren kann noch muss— für etwas zahlen müsste, das er nicht nutzt. Der TS erinnert auch daran, dass die Auslegung

des Provinzgerichts weder absurd noch gesetzwidrig ist, da die interne Vorschrift der Gemeinschaft vom Gericht durchgeführt ist weder absurd noch gesetzwidrig, da das interne Regelwerk der Gemeinschaft Vorrang haben und wenn sie im Gründungsdokument ordnungsgemäß verfasst und unterzeichnet ist, wird sie angewendet. Daher wurden die Gemeindevereinbarungen, die beabsichtigten, diese Kosten gleichmäßig auf Lagerräume und Garagen zu verteilen, ordnungsgemäß aufgehoben bezüglich der Lagerräume. Gemeinschaftsvereinbarungen beabsichtigten gleichmäßig zu belasten mit diesen Kosten Lagerräume und Garagen wurden ordnungsgemäß aufgehoben bezüglich der Lagerräume.

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