Städtische Mietverträge

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Begrenzung der Mietanpassung

Städtische Mietverträge

Der Oberste Gerichtshof (TS) hat die Klage eines Vermieters abgelehnt , der als "Großvermieter" angesehen wird und eine Entschädigung vom Staat für die gesetzliche Begrenzung der jährlichen Mietsteigerungen bei Wohnungen gefordert hat. Der Fall entstand aufgrund von Art. 46 des Königlichen Dekrets-Gesetzes 6/2022, das ursprünglich für den Zeitraum zwischen dem 31-3-2022 und dem 30-6-2022 gedacht war, aber dann durch zwei weitere Königliche Dekrete-Gesetze bis zum 31-12-2022 verlängert wurde. Während dieser Zeit legte die Vorschrift eine maximale Obergrenze für die Mietanpassung fest. Bei den

Großvermietern wurde diese Grenze immer angewendet, unabhängig davon, ob eine Einigung mit dem Mieter erzielt wurde; die Erhöhung durfte nicht über die , diese Grenze wurde immer angewendet, unabhängig davon, ob eine Vereinbarung mit dem Mieter vorlag oder nicht, die Hochladen durfte nicht überschreiten Jährliche Variation des Index für Wettbewerbsfähigkeit (IGC) zum Aktualisierungszeitpunkt. Für Vermieter, die keine Großanleger waren, wurde zuerst das Vereinbarte zwischen den Parteien berücksichtigt und, wenn keine Vereinbarung getroffen wurde, wurde auch auf den IGC zurückgegriffen.

Der klagende Eigentümer behauptete, dass dies ihm schadete, weil in seinen Verträgen eine Aktualisierung mit dem IPC vereinbart worden war und der IGC 2% nicht überschreiten kann (L 2/2015), wodurch die Miete viel weniger stieg als erwartet. Deshalb argumentierte er, dass es sich um eine "enteignende" Maßnahme handelte, die ihm Anspruch auf Entschädigung gemäß LRJSP Art. 32. 3 und 4 geben sollte.

Der TS lehnt dies ab, da er keine Enteignung , sondern eine zeitliche Begrenzung der Befugnisse des Vermieters im Mietverhältnis für Wohnraum sieht, ohne das Eigentumsrecht zu entleeren noch ihr "essentieller Inhalt". Lehnt auch ab, dass die Maßnahme verfassungswidrig ist verfassungswidrig die sie als gerechtfertigt ansieht um Mieter wirtschaftlich zu schützen in einem Kontext der Inflation (mit der IPC bei 10, 8% aufgrund des Krieges in der Ukraine), und versteht, dass sie weder das Eigentumsrecht noch die Grenzen des Dekrets noch die Rechtssicherheit verletzt.

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