Anhebung des Mindestlohns

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Im Amtsblatt wurde bereits die Königliche Verordnung veröffentlicht, die den Mindestlohn für 2026 festlegt.

Anhebung des Mindestlohns

Der Mindestlohn für 2026 wird auf 1. 221 Euro monatlich (in 14 Raten), 17. 094 Euro jährlich und 40, 70 Euro täglich festgelegt.

Die Anpassung des Mindestlohns beeinflusst weder die Struktur noch die Höhe noch die Summe der Gehälter, die die Arbeitnehmer bereits bezogen haben, wenn sie insgesamt und im Jahresdurchschnitt höher sind als dieser Mindestlohn. Diese Bezüge können mit den Einkünften ausgeglichen werden, die die Arbeitnehmer insgesamt und in Vollzeit nach den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Königlichen Verordnung geltenden gesetzlichen oder tarifvertraglichen Bestimmungen, Schiedssprüchen und Arbeitsverträgen erhalten haben. Lediglich die Gehälter, die unter dem genannten Jahresgesamtbetrag liegen, müssen um den erforderlichen Betrag erhöht werden, um diesen Betrag zu erreichen.

Diese Änderung tritt am 20. Februar 2026 in Kraft und hat rückwirkende Wirkung ab dem 1. Januar 2026, sodass Unternehmen entsprechend die neue Mindestlohnzahlung vornehmen müssen.

 

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