Immobilienhypothek

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Verbraucherschutz gegen missbräuchliche Klauseln in Bankensanierungsverfahren

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Wenn eine Bank in eine Krise gerät, kann die Bankenaufsichtsbehörde "Sanierungsmaßnahmen" oder Auflösungen anwenden, um einen Zusammenbruch zu verhindern . Im genannten Fall wurde eine in Schwierigkeiten geratene portugiesische Bank durch die Bank von Portugal interveniert , die eine "Brückenbank" schuf und einen Teil der Aktiva und Passiva , darunter Hypothekendarlehen (Hypotheken), die durch Subrogation an diese neue Bank übertragen wurden. Allerdings blieben andere Verpflichtungen beim ursprünglichen Bank, wie diejenigen, die mit der Nichtigkeit von missbräuchlichen Klauseln

in diesen Verträgen zusammenhängen. Mehrere Verbraucher Rückzahlung von Beträgen , die aufgrund missbräuchlicher Klauseln in Hypotheken erhoben wurden, die nun bei dieser Bank lagen. Die Schlüsselfrage war, ob die Übernahmebank für diese Rückzahlungen verantwortlich sein musste oder ob diese wirtschaftliche Belastung weiterhin bei der alten Bank lag, wie in der Entscheidung festgelegt. Der TS kommt zu dem Schluss, dass die Übernahmebank nicht passiv legitimiert ist, Beträge, die aufgrund missbräuchlicher Klauseln erhoben wurden, zurückzuzahlen, bevor die Maßnahmen ergriffen wurden,

um diese Verpflichtungen zu erfüllen, bleibt bei der ursprünglichen Einrichtung. Das heißt, auch wenn die Hypothek zur Übernahmebank "umgezogen" ist, werden nicht automatisch alle wirtschaftlichen Konsequenzen missbräuchlicher Klauseln zurückgegeben, die vor der Übernahme getroffen wurden, wenn die Auflösungsbehörde beschlossen hat, sie auszuschließen. Die Entscheidung stützt sich auf die gemeinsame Auslegung der Richtlinie 2001/24/EG und des Gesetzes 6/2005, die besagen, dass die wirtschaftlichen Konsequenzen abgeleitet von früheren missbräuchlichen Klauseln, wenn die Auflösungsbehörde beschlossen hat, sie auszuschließen.

Die Entscheidung stützt sich auf die gemeinsame Auslegung aus der Richtlinie 2001/24/EG und dem Gesetz 6/2005, die besagen, dass die Sanierungsmaßnahmen des Herkunftsstaates (hier Portugal) entfalten volle Wirkung im Aufnahmestaat, ohne zusätzliche Verfahren. Auch in der Vorstellung, dass der Verbraucherschutz die Verteilung von Vermögenswerten und Verantwortlichkeiten festgelegt von der Auflösungsbehörde, aus Gründen der Bankenstabilität und Rechtssicherheit nicht ändern kann. Wenn Sie darüber nachdenken, eine Art von Transaktion oder Geschäft durchzuführen, die die Formalisierung eines Immobilienkreditvertrags beinhaltet, können unsere Fachleute Sie bei der Verteidigung Ihrer Interessen beraten.

Wenn Sie daran denken, eine Art von Operation oder Geschäft durchzuführen, das die Formalisierung eines Immobilienkreditvertrags beinhaltet, können unsere Fachleute Sie bei der Verteidigung Ihrer Interessen beraten