BASKENLAND: Kann der Abzug für Nachkommen angewendet werden?

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Wenn Sie mit Nachkommen zusammenleben, erfahren Sie unter welchen Voraussetzungen Sie bei der Einkommensteuer abziehen können.

Welche Anforderungen müssen die Nachkommen erfüllen?

  • Sie dürfen nicht älter als 30 Jahre sein, es sei denn, sie haben Anspruch auf den Behindertenabzug.
  • Ihre jährlichen Einkünfte dürfen nicht den Mindestlohn überschreiten. Oder wenn sie Teil einer anderen Familie sind, darf keines der Mitglieder höhere Einkünfte haben als diesen Betrag.
  • Sie dürfen keine Einkommensteuererklärung abgeben oder dazu verpflichtet sein.

Wer kann den Abzug anwenden?

Im Allgemeinen die Vorfahren (Eltern, Großeltern), die mit den Nachkommen zusammenleben:

  • Wenn sie im gleichen Grad sind, können sie den Abzug zu gleichen Teilen anwenden.
  • Wenn sie sich in unterschiedlichen Graden befinden, wenden ihn die näheren Grade an, vorausgesetzt, sie haben jährliche Einkünfte über dem Mindestlohn. Andernfalls geht der Abzug an die entfernteren Grade über.

Können außer den Vorfahren auch andere Personen den Abzug anwenden?

Ja, Personen, die mit den Nachkommen durch Vormundschaft oder Pflegschaft verbunden sind, oder die sie rechtlich vertreten.

Gibt es Besonderheiten, wenn es eine gerichtliche Entscheidung über die wirtschaftliche Unterstützung der Nachkommen gibt?

  • Der Elternteil, der wirtschaftlich für den Nachkommen sorgt, wendet den Abzug an, auch wenn er nicht mit ihm zusammenlebt.
  • Wenn die Unterstützung von beiden Elternteilen abhängt (was vermutet wird, es sei denn, es wird das Gegenteil bewiesen), wird sie hälftig angewendet.
Unsere Fachleute werden Ihnen die Anforderungen dieses Abzugs und seine Beträge im Detail erläutern.