Vermögenssteuer 2025
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Im Juli muss das Modell 718 vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass im nächsten Juli das Modell 718 für die Solidaritätssteuer auf große Vermögen (ISGF) für das Jahr 2025 vorgelegt werden muss. Insbesondere muss diese Selbstveranlagung zwischen dem 1. und 31. Juli elektronisch eingereicht werden, aber bei Zahlung per Lastschrift endet die Frist am 28. Juli.
Die ISGF besteuert das Vermögen von Personen, ebenso wie die Vermögenssteuer (IP). Allerdings hat die ISGF im Gegensatz zur IP einen staatlichen Charakter (es gibt keine Übertragung an die autonomen Gemeinschaften wie bei der IP).
Denken Sie daran, dass diese Steuer für diejenigen Personen gilt, deren Nettovermögen (nach Anwendung der entsprechenden Befreiungen) über 3 Millionen Euro liegt, wobei ein steuerfreies Minimum von 700.000 Euro gilt. Daher sind Sie nur von dieser Steuer betroffen, wenn Ihr Nettovermögen über 3,7 Millionen Euro liegt. Allerdings:
- Es reicht nicht aus, dass Ihr Nettovermögen die oben genannte Zahl übersteigt, um zur Abgabe verpflichtet zu sein. Darüber hinaus muss die Steuerquote, nach Abzug der anwendbaren Abzüge und Vergünstigungen (einschließlich der gezahlten IP-Quote), zu zahlen sein (eine Situation, die in den meisten Fällen nicht eintritt).
- Wenn die resultierende Quote null oder negativ ist, besteht keine Pflicht zur Erklärung.
Unsere Fachleute beraten Sie, ob Sie die ISGF besteuern müssen, und helfen Ihnen bei der Erfüllung dieser Steuerpflicht.
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