Beitrag eines Grundstücks mit Hypothek

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Die Übertragung von Grundstücken mit Hypothek unterliegt der Grunderwerbsteuer.

Beitrag eines Grundstücks mit Hypothek

Wenn eine Gesellschaft ihr Stammkapital erhöht, muss sie keine Grunderwerbsteuer zahlen (denken Sie daran, dass Kapitalerhöhungen seit Jahren von dieser Steuer befreit sind).

Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass, wenn das Kapital durch die Einbringung eines hypothekarisch belasteten Grundstücks erhöht wird und die Gesellschaft den Hypothekarkredit übernimmt, die Gesellschaft die Grunderwerbsteuer zahlen muss (zwischen 6 und 13%, je nach Autonome Gemeinschaft).

Dies liegt daran, dass bei der Einbringung eines hypothekarisch belasteten Grundstücks zwei verschiedene Vorgänge durchgeführt werden:

  • Kapitalerhöhung . Einerseits die Kapitalerhöhung, die durch den Teil des Grundstückswerts erfolgt, den das Unternehmen "kostenlos" erhält (d. h. den Teil, der den Betrag des von der Gesellschaft übernommenen Hypothekarkredits übersteigt). Dieser Vorgang ist von der Grunderwerbsteuer befreit. Übernahme der Schulden . Andererseits die Übernahme der Hypothekarschulden durch das Unternehmen des Gesellschafters, der das Grundstück einbringt, die aufgrund einer zweiten Übertragung (das Grundstück wurde zuerst vom Gesellschafter erworben) wie ein Verkauf der Grunderwerbsteuer unterliegt (in diesem Fall ist die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer die von der Gesellschaft übernommene Schulden).
  • Schuldenübernahme . Und andererseits Übernahme der Hypothekenschulden durch das Unternehmen des Gesellschafters, der das Grundstück einbringt , die aufgrund einer zweiten Übertragung (das Grundstück wurde zuerst vom Gesellschafter erworben) wie ein Kaufvertrag für die Grunderwerbsteuer besteuert wird (in diesem Fall ist die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer die von der Gesellschaft übernommene Schuld).

Beachten Sie außerdem, dass wenn sich der Wert des eingebrachten Grundstücks seit dessen Erwerb erhöht hat, der Gesellschafter, der das Grundstück einbringt, möglicherweise Einkommensteuer auf den entstehenden Vermögensgewinn zahlen muss (Unterschied zwischen dem Wert, zu dem das Grundstück in die Gesellschaft eingebracht wird, und seinem Anschaffungswert). Darüber hinaus kann der Gesellschafter für diese Übertragung auch die Gemeindesteuer zahlen müssen.

 

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