Parkplatz: Erworbenes Recht oder einfache Toleranz?
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Die langfristige Nutzung eines Parkplatzes kann als vorteilhaftere Bedingung konsolidiert werden und erfordert einen MSCT für den Rückzug.
Die kostenlose Nutzung eines Parkplatzes kann als erworbenes Recht (vorteilhaftere Bedingung) konsolidiert werden, wenn zwei Elemente zusammenkommen: der eindeutige Wille des Unternehmens, den Vorteil zu gewähren, und seine Beständigkeit. Sobald das Recht konsolidiert ist, entspricht einseitiger Rückzug einer wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen (MSCT). Daher muss das Unternehmen, das den konsolidierten Vorteil zurückziehen möchte, unabhängig davon, ob er aus einem Tarifvertrag, einer Vereinbarung oder einer stillschweigenden Genehmigung stammt, das Verfahren zur wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen einhalten.
Aber nicht jede Parkplatznutzung führt zu einem erworbenen Recht. Der Schlüssel liegt darin, ob die ursprüngliche Genehmigung eine Widerrufsklausel enthält:
- Wenn das Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt mitgeteilt hat, dass die Nutzung des Parkplatzes nicht garantiert ist, schwächt dieser Ursprung die Konsolidierung als vorteilhaftere Bedingung.
- Wenn der Parkplatz hingegen namentlich zugewiesen und über Jahre ohne jegliche Vorbehalte beibehalten wurde, ist das Risiko einer konsolidierten vorteilhafteren Bedingung hoch.
Darüber hinaus hängt der geldwerte Charakter des Parkplatzes davon ab, wann er genutzt werden kann. Wenn der Parkplatz außerhalb der Arbeitszeit genutzt werden kann, betrachten ihn die Gerichte als Sachleistung, während er, wenn die Nutzung auf die Arbeitszeit beschränkt ist und nicht übertragbar ist, keine geldwerte Natur hat. Wenn der Parkplatz einen geldwerten Charakter hat, wirkt sich sein Rückzug direkt auf die Vergütungshöhe aus und verstärkt die Notwendigkeit, ein Verfahren zur wesentlichen Änderung zu befolgen (ET, Art. 41).
Unsere Fachleute werden Sie über alle Fragen zu vorteilhafteren Bedingungen und wesentlichen Änderungen informieren.
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