Rückerstattung der in der EU getragenen Mehrwertsteuer

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Holen Sie sich die in der EU getragenen Mehrwertsteuer im Jahr 2025 zurück.

Rückerstattung der in der EU getragenen Mehrwertsteuer

Wenn Ihr Unternehmen im Jahr 2025 einen Mitarbeiter in ein anderes Land der Europäischen Union oder zu einer Messe in diesem Gebiet entsendet hat, ist es sehr wahrscheinlich, dass er Ausgaben hatte, für die er die Mehrwertsteuer dieses Landes getragen hat: Hotels, Fahrzeugmiete, Miete von Besprechungsräumen, Zugang zu Messen, Kauf von Produkten im Ausland, die anschließend nicht nach Spanien transportiert wurden, usw.

Nun, denken Sie daran, dass Ihr Unternehmen, da es sich um eine in einem anderen Land getragene Mehrwertsteuer handelt, diese nicht in den regelmäßigen Mehrwertsteuererklärungen (Modell 303) abziehen kann. Um die Steuer zurückzuerhalten, müssen Sie die Rückerstattung mit dem Modell 360 beantragen (das online eingereicht wird). Von dort aus informiert die spanische Steuerbehörde das Land, in dem die Mehrwertsteuer getragen wurde, damit dieses die Rückerstattung verwaltet.

Ihr Unternehmen kann die in einem anderen EU-Land getragenen Mehrwertsteuer zurückerhalten, sofern diese abziehbar gewesen wäre, wenn sie in Spanien getragen worden wäre (d. h. sie muss im Rahmen von Geschäftstätigkeiten getragen worden sein). Falls Ihr Unternehmen im Verhältnis steht und nur einen Prozentsatz der getragenen Mehrwertsteuer abziehen kann, kann es auch die Rückerstattung eines Teils der Mehrwertsteuer in Abhängigkeit von diesem Verhältnis beantragen (dieser Prozentsatz muss in der Erklärung angegeben werden).

Sie müssen einen Rückerstattungsantrag (Modell 360) für jedes Land stellen, in dem Sie Mehrwertsteuer getragen haben, und in Bezug auf vierteljährliche oder jährliche Zeiträume. Die Frist für die Einreichung beginnt, sobald das Quartal oder das Jahr, auf das sich dieser Antrag bezieht, vergangen ist und endet am 30. September des folgenden Jahres. Daher endet die Frist für die Beantragung der Rückerstattung der im Jahr 2025 getragenen Mehrwertsteuer am 30. September 2026.

 

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