Forderung von Gebühren
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Haftung für die Zahlung der Gemeinschaftsgebühren des Übertragenden der Mietrechte
Der Oberste Gerichtshof (TS) hat einen sehr typischen Fall entschieden in Wohnungseigentümergemeinschaften wenn Gemeinschaftsgebühren nicht bezahlt werden und die Gemeinschaft beschließt, zu fordern nicht nur vom Eigentümer der Wohnung, sondern auch von einem Unternehmen, das durch eine Übertragung des Mietvertrags die Position des „Vermieters“ eingenommen hatte. In dieser Angelegenheit forderte die Eigentümergemeinschaft eines Gebäudes in Madrid nicht gezahlte Gebühren von dem Eigentümerunternehmen und auch von dem übertragenden Unternehmen der Mietrechte, mit Beträgen, die 10.000 und 13.000 Euro überstiegen.
In erster Instanz wurde die Übertragende freigesprochen und nur die Eigentümerin verurteilt. Dennoch hat das Landgericht teilweise aufgehoben und beide Unternehmen solidarisch verurteilt, da die Übertragende, indem sie die Position des Vermieters im Vertrag übernahm, auch „lasten“ musste mit Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft.
Der TS korrigiert diese Idee. Er betrachtet, dass die Verpflichtung zur Zahlung der gemeinsamen Kosten der Gemeinschaft (die Gebühren) eine gesetzliche Verpflichtung ist, die ausschließlich dem Eigentümer der Immobilie entspricht, gemäß dem Gesetz über das Wohnungseigentum. Dass jemand durch Übertragung erhält einen Mietvertrag (und sich in die Rechte und Pflichten des "Vermieters" gegenüber dem Mieter subrogiert) bedeutet nicht dass er Eigentümer wird noch dass er die Verpflichtungen des Eigentümers gegenüber der Gemeinschaft übernimmt. Es sind zwei verschiedene Ebenen, da der Mietvertrag auf der einen Seite steht; die Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft auf der anderen.
Deshalb gibt der TS dem Antrag der Abtretungsempfängerin statt, hebt das solidarische Urteil auf und bestätigt, dass nur die Eigentümerin die Gebühren zahlen muss, nicht die Abtretungsempfängerin des Vertrags.
In Streitfällen im Zusammenhang mit der Forderung von Gemeinschaftsgebühren können unsere Fachleute Sie bei der Verteidigung Ihrer Interessen beraten.
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