Grundlagen und Beitragssätze im Allgemeinen Regime

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Erfahren Sie mehr über die Mindest- und Höchstgrenzen sowie die Kosten der Sozialbeiträge.

Beitragsgrundlagen für 2026

 

Die maximale Beitragsgrundlage im Allgemeinen Regime für 2026 beträgt 5. 101, 20 Euro monatlich und die minimale Beitragsgrundlage beträgt 1. 424, 40 Euro monatlich.

Sehen Sie sich die aktuellen maximalen und minimalen Beitragsgrundlagen je nach Zuordnung Ihrer Arbeitnehmergruppe an:

Beitragsgruppe Berufskategorien Mindestbeitrag monatlich Maximalbeitrag monatlich
1 Ingenieure und Akademiker

1. 989, 30 Euro

5. 101, 20 Euro

2 Techniker, Gutachter und qualifizierte Hilfskräfte

1. 649, 70 Euro

5. 101, 20 Euro

3 Verwaltungs- und Werkstattleiter

1. 435, 20 Euro

5. 101, 20 Euro

4 Nicht qualifizierte Assistenten

1. 424, 40 Euro

5. 101, 20 Euro

5 Verwaltungsbeamte

1. 424, 40 Euro

5. 101, 20 Euro

6 Untergebene

1. 424, 40 Euro

5. 101, 20 Euro

7 Verwaltungsassistenten

1. 424, 40 Euro

5. 101, 20 Euro

    Mindesttagesbasis Maximale Tagesbasis
8

Erste und zweite Beamte

47, 48 Euro

170, 04 Euro

9

Dritte Beamte und Spezialisten

47, 48 Euro

170, 04 Euro

10

Arbeiter

47, 48 Euro

170, 04 Euro

11

Arbeitnehmer unter achtzehn Jahren, unabhängig von ihrer Berufskategorie

47, 48 Euro

170, 04 Euro

 

 

 

Beitragsraten für 2026

 

Die Beitragsraten im Allgemeinen Regime für 2025 lauten wie folgt:

Konzept Prozentsatz
Unternehmen Arbeitnehmer Gesamt
Gemeinsame Risiken

23, 60%

4, 70%

28, 30%

Arbeitslosigkeit (unbefristeter Vertrag, befristeter Vertrag, befristete Verträge für Behinderte, Ausbildungsverträge, Vertretungsverträge, Interimsverträge)

5, 50%

1, 55%

7, 05%

Arbeitslosigkeit (befristeter Vertrag)

6, 70%

1, 60%

8, 30%

FOGASA

0, 20%

-

0, 20%

Berufsausbildung

0, 60%

0, 10%

0, 70%

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten Gemäß dem Prämiensatz in Anhang 4 des Gesetzes 42/2006
Überstunden (Höhere Gewalt)

12%

2%

14%

Überstunden (andere)

23, 60%

4, 70%

28, 30%

MEI (Mechanismus für intergenerationale Gerechtigkeit)

0, 75%

0, 15%

0, 90%

Zusätzlicher Solidaritätsbeitrag Ergebnis der Anwendung eines Satzes von 1, 15% auf den Vergütungsteil zwischen 5. 101, 21 Euro und 5. 611, 32 Euro, wobei 0, 96% vom Unternehmen und 0, 19% vom Arbeitnehmer zu tragen sind; 1, 25% auf den Vergütungsteil zwischen 5. 611, 33 Euro und 7. 651, 80 Euro, wobei 1, 04% vom Unternehmen und 0, 21% vom Arbeitnehmer zu tragen sind; und 1, 46% auf den Teil der Vergütung, der über den vorherigen Betrag hinausgeht, wobei 1, 22% vom Unternehmen und 0, 24% vom Arbeitnehmer zu tragen sind.