Entschädigung für das Wettbewerbsverbot

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Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot zu entschädigen.

Entschädigung für das Wettbewerbsverbot

Jedes nachvertragliche Wettbewerbsverbot muss immer schriftlich festgelegt werden und folgende Anforderungen erfüllen:

  • Es darf die maximal vorgesehene Dauer in der Gesetzgebung nicht überschreiten (zwei Jahre ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses).
  • Es muss ein tatsächliches industrielles oder kommerzielles Interesse des Unternehmens geben.
  • Es muss eine angemessene Entschädigung beinhalten.

Um festzulegen, welcher Pauschalbetrag oder welcher Prozentsatz des Jahresgehalts angemessen ist, muss bewertet werden, ob der Verzicht, für einen bestimmten Zeitraum in einem bestimmten Tätigkeitsbereich keine Dienstleistungen zu erbringen, für die betroffene Person angemessen ist, sei es als Angestellter oder selbstständig.

Im Allgemeinen gibt es zwei Zahlungsmodalitäten (oder Zeitpunkte):

  • Einerseits kann die Zahlung eines Prozentsatzes des Gehalts während der Dauer des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden.
  • Andererseits kann vereinbart werden, dass die Zahlung erfolgt, wenn der Arbeitsvertrag endet, entweder als Einmalzahlung oder gestaffelt über den vereinbarten Zeitraum.

Im Falle der Zahlung eines Prozentsatzes des Gehalts ist es ratsam, Mindest- und Höchstbeträge festzulegen, falls das Arbeitsverhältnis vorzeitig endet oder sich verlängert.

Wenn vereinbart wird, dass die Zahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt, ist es ratsam, dies gestaffelt vorzunehmen, um eine bessere Kontrolle zu haben, oder wenn auf einmal gezahlt wird, muss der Arbeitnehmer zwei Jahre lang nachweisen, dass er das Abkommen einhält (durch Vorlage eines Dokuments wie der Arbeitsbescheinigung).

 

Unsere Fachleute informieren Sie gerne über alle Fragen, die Sie bezüglich des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots haben.